Für Träger & Geschäftsführung

„Was habt ihr bei KI eigentlich geregelt?"

Irgendwann stellt jemand diese Frage — Gremium, Gesellschafter, besorgte Eltern. Die übliche Reaktion ist Weiterleitung an die Schulleitungen. Delegiert hat aber erst, wer selbst vorlegen kann, was in seiner Einrichtung gilt.

Unser Programm KI-Handlungskompetenz führt Ausbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen in fünf einzeln beauftragbaren Bausteinen von der anonymen Praxis-Erhebung im Kollegium bis zu dokumentiertem KI-Können der Dozierenden. Für Sie als Träger entsteht dabei genau das, was Sie brauchen.

Peter Moritz — KI-Handlungskompetenz für Träger
Was Sie vorlegen können
  • Phase 1 · WissenIhr Haus weiß, was bei ihm läuft — und wohin es will
  • 01Statusbericht Aus einer echten Praxis-Erhebung im KollegiumIhr Haus sieht sein Bild — und setzt sich Ziele
  • Phase 2 · RegelnIhr Haus gibt sich Regeln — und setzt sie in Kraft
  • 02Regelwerk Das die Einrichtung selbst erarbeitet hatdie Leitung setzt in Kraft, das Kollegium wendet an
  • Phase 3 · KönnenIhr Haus kann es — und weist es nach
  • 03Schulungsnachweise Art. 4 KI-VO Kompetenz-Pflicht, gilt seit Februar 2025.Träger-Bericht: Ihr Haus kann es zeigen

Ein Weg, Sprosse für Sprosse.

Sie müssen sich nicht gleich auf alles festlegen. Jeder Baustein steht für sich, hat ein klares Ergebnis und einen festen Preis. Danach schauen Sie, was für Ihr Haus noch sinnvoll ist. Bezahlt wird nur, was Sie wirklich brauchen. Der ganze Weg über alle fünf Bausteine: 13.750 € netto — entschieden wird an jeder Sprosse neu.

Mehrere Häuser? Ein Raster.

Das Programm läuft je Haus, aber im selben Raster — Berichte aller Häuser liegen vergleichbar nebeneinander auf Ihrem Tisch.